Mittwoch, 15. Januar 2014

Neulich, so nach der Geburt: Erste bürokratische Begegnungen

Neulich, so nach der Geburt ging das alles erst mal richtig los. Zum zehnten Mal hatte man im Krankenhaus die Adresse von vor unserem Umzug auf irgend ein Behandlungsetikett gedruckt. Naja, zum Glück lassen wir unseren kleinen Fridolin nicht per Kurierdienst nach Hause schicken. Die Versicherungskarte, so sagt man uns, ist noch nicht aktualisiert. Egal, die Rechnung für das Familienzimmer wird ihren Weg ganz sicher finden.

Beweisfoto reicht nicht

Als letztgülter Beweis, dass tatsächlich ein künftiger Steuerzahler das Licht der Welt erblickt hat, dient nicht etwa ein Beweisfoto – nein, klar, dafür muss eine Geburtsurkunde erstellt werden.

Toller Service von der Klinik, dass die eine Art standesamtliches Büro haben, wo man zu bestimmten Sprechzeiten die Formalitäten hinter sich bringen kann. Gesagt, getan, das ist der Job des stolzen Vaters: eigene Geburtsurkunde, die der Mutter und Eheurkunde eingepackt und abhaken lassen.
Je früher, desto besser: der stolze frischgebackene Vater im Angesicht der Bürokratie. Foto: Bernd Kasper/ pixelio 



Ohne Ja-Wort braucht es die Anerkennung

Bei Robert damals, im unverheirateten Modus, musste schon eine Anerkennung der Vaterschaft im Voraus beim zuständigen Landratsamt getätigt werden. Das hatte da schon einen Beigeschmack, aber zahlen und geben wollte ich ja ohnehin – was ich nun eben kann...

Auszug ungleich Exodus: Man zieht bürokratische Register

In froher Erwartung eines Briefes vom Standesamt – an dieses leitet die Klinik die Unterlagen dann weiter – ging die glückliche Familie nach Hause.

Doch dann das: eine freundliche aber bestimmte Mail von einer freundlichen aber bestimmten Standesbeamtin, dass es mit der Eheurkunde keineswegs getan ist. Es muss schon ein aktueller Auszug aus dem Eheregister sein. Gab es das nicht in einer ganz bekannten Story, die vor über 2.000 Jahren gespielt hat? Kam da in der Zwischenzeit nicht noch ein Messias auf die Welt? 

Die Urkunde an sich kostet 12 Euro, der Auszug, der benötigt wird für die Urkunde ebenfalls 12 Euro. Dazu kommen 6 Euro Nachnahmegebühr, damit am Ende des Tages keine Zweifel an der Existenz aufkommen. 

Aber: Ohne Geburtsurkunde gibt es kein Kindergeld und kein Elterngeld und die damit verbundenen Chancen, sich mit einer weiteren Unzahl bürokratischer Formulare auseinanderzusetzen.

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